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Ablauf und Kosten

Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich gern per eMail oder Telefon und wir vereinbaren ein Erstgespräch.

Eine Einheit dauert 50 Minuten à 100 €.

Eine Abrechnung mit der Krankenkasse ist nicht möglich.

Verschwiegenheitspflicht

In Österreich sind Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen sowie deren Hilfspersonen laut § 37 Psychologengesetz 2013 und den Ausführungen des BÖP gesetzlich zur absoluten Verschwiegenheit über alle anvertrauten Geheimnisse verpflichtet. Dies schützt das Vertrauensverhältnis und gilt gegenüber Dritten, Angehörigen und Behörden.

  • Umfang: Betrifft alle Informationen, die im Rahmen der Berufsausübung bekannt werden, einschließlich der Tatsache, dass jemand in Behandlung ist.

  • Entbindung: Nur der einsichts- und urteilsfähige PatientIn/KlientIn kann die Psychologin schriftlich von der Schweigepflicht entbinden.

  • Ausnahmen: Durchbrechung ist nur bei akuter Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit des/r Patienten/in oder Dritter zulässig (Abwendung von Gefahr).

 

Termin absagen

Ich bitte darum, vereinbarte Termine, die nicht eingehalten werden können, so bald wie möglich abzusagen. Spätestens jedoch bis 24 Stunden vor Termin, andernfalls wird das Honorar verrechnet. 

 

Zahlungsfrist

Die Rechnung kann direkt in Bar oder per Überweisung bezahlt werden.

Der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung zu zahlen.

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